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Unsere Gesellschaft ist bereits seit mehreren Jahren nachhaltigen Veränderungen unterworfen. Teil dieser Veränderungen sind eine zunehmende Überalterung der​​​Gesellschaft, eine steigende Zahl von alleine lebenden älteren Menschen und ein zunehmender Bedarf an persönlicher Betreuung und Unterstützung. Zu dieser Gruppe von Menschen zählen natürlich Senioren und ältere Menschen, es können aber auch jüngere Menschen oder sogar erfolgreiche UnternehmerInnen durch unerwartete Ereignisse in eine Situation gelangen, wo sie Hilfe benötigen. Hinzu kommt, dass die geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Veränderungen unserer Zeit ein großes Unbehagen und Unsicherheiten in der Gesellschaft ausgelöst haben, was den Wunsch nach einer sozialen, rechtlichen und/oder medizinischen Vorsorge und Absicherung für die Zukunft massiv verstärkt hat. Unser Verein hat es sich zum Ziel gesetzt - gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Partnern und freiwilligen Helfern - betroffene Menschen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens zu unterstützen, auf deren ausdrücklichen Wunsch diese auch in persönlichen und vertraulichen Angelegenheiten zu betreuen und bei Bedarf auch vor unerwünschten Ereignissen und Personen zu schützen. Wir sind in 5 Themenbereichen tätig.

Vorsorge

Auch wenn jemand 100% gesund ist und alle persönlichen Belange selbst erledigen kann, so ist es möglich und ab einem bestimmten Lebensalter sogar wahrscheinlich, dass sich dies künftig ändert. Um selbst bestimmen zu können, wer einem künftig in persönlichen Belangen unterstützen bzw. vertreten darf ist es empfehlenswert, bereits jetzt einer selbst gewählten Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

Sofern eine Person bereits gewissen Einschränkungen bei der Erledigung persönlicher Belange unterliegt und verhindern möchte, dass das Gericht jemanden zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestimmt, so ist es empfehlenswert, eine selbst gewählte Person zum gewählten Erwachsenenvertreter zu bestellen. Dieser würde künftig in klar bestimmten Themenbereichen die betroffene Person vertreten und unterstützen. Für den Fall eines medizinischen Notfalles empfiehlt es sich eine Patientenverfügung zu erstellen, welche im Notfall den behandelnden Ärzten klare Vorgaben hinsichtlich der gewünschten bzw. vor allem den nicht gewünschten medizinischen Behandlungen gibt (z.B. künstliche Lebenserhaltung durch eine Herz- und Lungenmaschine).

Schutz

Leider sind ältere und hilfsbedürftige Menschen im zunehmenden Maße das Ziel von Betrügern, Dieben, Erbschleichern und sonstigen Gefahren, welche die betroffenen Personen oft um ihre gesamten Ersparnisse und Vermögenswerte bringen. Unser Verein hat zusammen mit Experten Schutzmaßnahmen und Konzepte entwickelt, welche den von uns unterstützten Menschen den erforderlichen Schutz gewähren.

Weiters unterstützen und vertreten wir ältere und hilfsbedürftige Menschen im Verhältnis zu z.B. Behörden, Gerichten, Versicherungen und Vermietern. Wir prüfen zu unterzeichnende Verträge und überwachen deren Einhaltung und Erfüllung.

Auf ausdrücklichen Wunsch unterstützen wir diese Menschen auch in höchst persönlichen Angelegenheiten wie z.B. die Kontakte zu unehelichen Kindern und Ex-Ehe/Lebenspartner, deren finanzielle Versorgung und Absicherung sowie die Handhabung persönlicher Kommunikation.

Abwesenheit

Es können Situationen eintreten, wo unerwartet eine vorübergehende oder langfristige Abwesenheit von zuhause erforderlich ist. Eine vorübergehende Abwesenheit kann z.B. durch eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt verursacht werden. Es ist aber auch möglich, dass aufgrund eines z.B. altersbedingten Gebrechens die langfristige Aufnahme in ein Pflegeheim erforderlich ist. In diesen Fällen kann die Person ihre Angelegenheiten wie z.B. die Betreuung der Wohnung/Hauses, die Pflege von Pflanzen und Garten, die Betreuung von Haustieren und die Erledigung der Post nicht mehr selbst vornehmen. In diesen Fällen unterstützen wir dahin-gehend, dass wir wenn möglich selbst oder - mit Zustimmung der betroffenen Person - durch Einbindung von Dienstleistern für eine korrekte und vertrauensvolle Erledigung dieser Angelegenheiten sorgen.

Letzter Wille

Es ist für jeden erwachsenen Menschen, aber insbesondere für vermögende sowie für ältere oder kranke Menschen von großer Wichtigkeit, dass sie bereits zu Lebzeiten ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten regeln. Leider sterben viele Menschen ohne ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung, was nach deren Tod oft zu Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zwischen den Hinterbliebenen und potenziellen Erben führt. Wir unterstützen daher ältere und hilfsbedürftige Menschen bei der Erstellung ihres Testaments sowie anderer letztwilliger Verfügungen wie z.B. einer Schenkung auf den Todesfall. Ebenfalls beraten wir bei der Absicherung und Versorgung von dem Erblasser nahestehenden Personen.

Nach dem Ableben

Mit dem Tod eines Menschen sind leider auch eine Vielzahl von organisatorischen, rechtlichen und behördlichen Verpflichtungen verbunden. Es handelt sich hierbei um Themen wie z.B. die Organisation und Durchführung des Begräbnisses gemäß den Wünschen des Verstorbenen, dauerhafte Pflege der Grabstelle, behördliche Meldungen, Vertragsauflösungen, Auflösung des letzten Hausstandes (Wohnung/Haus), nachhaltige Versorgung von Haustieren, finanzielle Versorgung von dem Verstorbenen nahestehenden Personen und Vollzug des letzten Willens des Verstorbenen.

Leider sterben viele Menschen ohne eine Vertrauensperson, die sich nach deren Tod verlässlich und vertrauensvoll um die Erledigung dieser Themen kümmert. Unser Verein bietet daher zusammen mit unseren Partnern ein Paket an Unterstützungsleistungen an. Da die Situation und die diesbezüglichen Bedürfnisse der Menschen sehr unterschiedlich sind, wird für jede Person ein individuelles Unterstützungspaket zusammengestellt.

 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren sozialen und gemeinnützigen Projekten. Wenn Sie uns bei unserer Tätigkeit unterstützen wollen, so würden wir uns über eine Spende bzw. finanzielle Unterstützung sehr freuen.

Unser Spendenkonto:

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

IBAN: AT08 2032 0321 0066 7688

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